Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht: Fristen und Termine

Seit 2012 sind Rauchwarnmelder in Rheinland-Pfalz Pflicht. Nach Landesbauordnung müssen Rauchwarnmelder spätestens nach 10 Jahren (je nach Herstellerangabe auch früher) ausgesondert werden.

„Aber der Rauchmelder funktioniert doch noch?“
Eine Aussage die wir tagtäglich von unseren Kunden hören – Tatsächlich funktionieren unsere Rauchwarnmelder auch nach Ablauf der 10 Jahre noch, jedoch. Durch eingefangene Staubpartikel verändert sich im Laufe der Jahre das Ansprechverhalten des Rauchwarnmelders. Deshalb wird bei der jährlich stattfindenden Wartung der Hekatron Rauchwarnmelder eine Verschmutzungskompensation und -prognose durchgeführt.

Was passiert, wenn keine Rauchmelder installiert worden?
Bis jetzt sind keine Fälle bekannt, in denen eine Versicherung bei einem unsachgemäß betrieben Rauchwarnmelder nicht zahlt.
Sollte es jedoch zu Personenschäden bei einem Brand kommen die lebensgefährlich sind oder zum Tod führen, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Vermieter oder Eigentümer.

Fakten und Wissenswertes für Eigentümer:
Die Rauchwarnmelderpflicht ist in allen Bundesländern angekommen.
Die Pflicht gilt für Neu-, Bestands- und Umbauten.

Auch im Eigentum gilt die Rauchwarnmelderpflicht – in Schlafzimmern, Kinderzimmern und in Fluren die als Fluchtwege dienen müssen Rauchwarnmelder angebracht sein.

Fakten und Wissenswertes für Vermieter:
Vermieter sind in Rheinland-Pfalz seit 2012 dazu verpflichtet Wohnungen oder ein Wohnhaus gemäß gesetzlicher Vorschrift mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Hier gilt die Rauchwarnmelderpflicht nach Landesbauordnung.

Ist Ihr Vermieter dieser Pflicht nicht nachgekommen, so sollten Sie ihn zunächst persönlich ansprechen oder ihn auf dieses Versäumnis schriftlich hinweisen. Sollte Ihr Vermieter nicht reagieren, so können Sie die Bauaufsichtsbehörde einschalten.In Rheinland-Pfalz sind Vermieter für die wiederkehrende Prüfung der Rauchwarnmelder und für die Betriebsbereitschaft des Rauchmelders verantwortlich. Die Prüfung und Pflege des Rauchmelders sollte regelmäßig nach den Herstellerangaben, mindestens jedoch alle 12 Monate erfolgen.